Kostensteigerung im Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte wie Autokranverbringungen ab dem 01.01.2021

Oktober 09 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der nicht nur die Zuständigkeiten der Genehmigungsbehörden negativ ab dem 01.01.2021 neu geregelt werden sollen, ist auch ein neues Berechnungstool für die Berechnung der Gebühren für das Genehmigungsverfahren bei Großraum- und Schwertransporten wie Autokranverbringungen neu eingeführt worden, welches ebenfalls ab dem 01.01.2021 in Kraft treten wird.

Die Bundesländer wollen mit diesem einheitlichen Tool einerseits für Wettbewerbsgleichheit sorgen – teilweise liegen die Unterschiede bei den Gebühren derzeit in Bereichen von bis zu 300 Euro und andererseits soll hierdurch dem Aufwand bei einer Genehmigungsbehörde mehr Rechnung getragen werden.

Aber:
Mit der Einführung des Tools, welches Gebühren auf Basis von 40 Euro und 7 Faktoren wie Größe des Transports, Anzahl der Strecken oder Anzahl der Behörden berechnet, werden Genehmigungen im Durchschnitt zwischen 200 und 300 % teurer
und
da sich die Anzahl der Behörden aufgrund von Änderungen durch Baustellen oder abgelasteter Bauwerke permanent nach oben verändern kann und damit die Kosten für den Bescheid auch nach oben treiben,
sind Genehmigungsgebühren nicht mehr im Vorhinein kalkulierbar
und
die Zahl der Fahrzeugkombinationsmöglichkeiten können ein massiv kostensteigendes Element darstellen.

Wir bitten um Berücksichtigung.

Mit freundlichen Grüßen

BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE
UND KRANARBEITEN                       (BSK) e. V.
Geschäftsführer und
alleinvertretender Vorstand

Dipl.-Ing. Wolfgang Draaf



Schreiben vom 30.09.2020
Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e. V.

Autor: Dipl.-Ing. Wolfgang Draaf

ORIGINAL DOKUMENT DOWNLOADEN

Diese Website verwendet Cookies. Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Website besser und benutzerfreundlicher zu machen. Wenn Sie keine Aufzeichnung wünschen können Sie diese unter Datenschutzhinweis deaktivieren.

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen